Gemeinde
Niederschriften des Ortsgemeinderates
15. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim
15. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim
N I E D E R S C H R I F T
über die 15. Sitzung des Ortsgemeinderates Gau-Bickelheim
- Öffentlicher Teil -
Datum: Montag, den 23. Mai 2011, 19.00 Uhr - 21.00 Uhr
Ort: Sitzungssaal Rathaus
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I. Anwesenheitsliste
Ortsbürgermeister: Fraktion:
Janz, Friedrich CDU
Beigeordnete:
1. Beig. Krämer, Bernhard WG Gau-Bickelheim
2. Beig. Mack, Wolfgang WG Erbenich
Ratsmitglieder:
Abel, Adam WG Gau-Bickelheim entschuldigt
Abel, Werner WG Gau-Bickelheim
Bornheimer, Alwine WG Gau-Bickelheim
Brunk, Markus CDU ab 20.25 Uhr (TOP 6)
Engert, Jacqueline CDU
Erbenich, Gerhard WG Erbenich
Faßbinder, Gottfried WG Gau-Bickelheim entschuldigt
Fels, Christian CDU ab 19.25 Uhr (TOP 4)
Gräsel, Anita CDU
Hollenbach, Peter WG Gau-Bickelheim
Jung, Hansjörg CDU
Krollmann, Markus WG Erbenich
Lintgen, Michael CDU
Mayer, Frank CDU
Schnabel, Alfons WG Erbenich ab 19.45 Uhr (TOP 5)
Vollmer, Jürgen WG Gau-Bickelheim
Weitere Anwesende:
Steeg, Torsten Vertreter der VG Wöllstein/Schriftführer
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II. Tagesordnung
TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
TOP 2 Abrechnung der Baumaßnahme Kindertagesstätte St. Martin
- Information über Abrechnung Baukosten
- Beratung und Beschlussfassung über Kostenverteilung Ausstattung
- Beratung und Beschlussfassung über Aufteilung der laufenden Kosten
TOP 3 Wohnbaugebiet westlich Adenauerring
- Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an Planungsbüro
TOP 4 Bebauungsplanänderung „Auf der Wöllsteiner Höhe“
- Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und über Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange;
- Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des geänderten Planentwurfs;
- Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
TOP 5 Verwaltungs- und Gebietsreform
- Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach -Beratung und Beschlussfassung-
TOP 6 Mitteilungen und Anfragen
Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Janz, eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die form- und fristgemäße Einladung der Ratsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zum Schriftführer wird Herr Torsten Steeg von der Verbandsgemeindeverwaltung bestellt.
Änderungswünsche zur bzw. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. ______________________________________________________________________________
III. Tagesordnungspunkte
TOP 1 Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO
Schriftliche Anfragen liegen nicht vor, Wortmeldungen aus dem Zuhörerraum erfolgen nicht. Der Vorsitzende informiert, dass aus aktuellem Anlass das Thema „Bahnübergänge“ Gegenstand der nächsten Ratssitzung sein soll.
TOP 2 Abrechnung der Baumaßnahme Kindertagesstätte St. Martin
- Information über Abrechnung
Ratsmitglied Vollmer nimmt wegen Sonderinteresses an Beratung und Beschlussfassung zu TOP 2 nicht teilt und rückt vom Sitzungstisch ab.
Die Gesamtbaukosten ohne Außenbereich belaufen sich auf 950.436,64 Euro. Hiervon entfallen 83.699,17 Euro auf die Kirchengemeinde. Land und Kreis beteiligen sich durch Zuschüsse mit insgesamt 385.418,00 Euro, so dass ein Gemeindeanteil in Höhe von 481.319,47 Euro verbleibt. Die Baukosten für den Außenbereich belaufen sich auf 16.183,79 Euro, wovon auf die Ortsgemeinde 11.462,42 Euro und die Kirchengemeinde 4.721,37 Euro entfallen.
- Beratung und Beschlussfassung über Kostenverteilung Ausstattung
Gemäß der Besprechung zwischen Ortsgemeinde und Kirchengemeinde vom 26.04.2011und vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates übernimmt die Ortsgemeinde die Kosten für die Ausstattung der Krippengruppe in voller Höhe (10363,17 Euro), die Kosten für die sonstige Ausstattung in Höhe von 13.613,03 Euro werden im Verhältnis 40 % zu 60 % auf Ortsgemeinde und Kirchengemeinde aufgeteilt. Somit entfallen auf die Ortsgemeinde 15.808.38 Euro und die Kirchengemeinde 8.167,82 Euro. Der Gemeinderat beschließt diese Kostenverteilung nach kurzer Aussprache einstimmig ohne Enthaltung.
- Beratung und Beschlussfassung über die Aufteilung der laufenden Kosten
Die laufenden Kosten wurden bisher im Verhältnis 75 % zu 25 % durch die Kirchengemeinde und die Ortsgemeinde getragen. Aufgrund der neuen Krippengruppe soll die Verteilung gemäß der Besprechung vom 26.04.2011 auf 60 % zu 40 % geändert werden. Der Beschluss hierzu ergeht nach kurzer Aussprache einstimmig ohne Enthaltung.
TOP 3 Wohnbaugebiet westlich Adenauerring
- Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an Planungsbüro
Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig ohne Enthaltung die Auftragsvergabe zur Erstellung des Bebauungsplanes an die Ingenieurgesellschaft Weiland AG aus Zornheim.
TOP 4 Bebauungsplanänderung „Auf der Wöllsteiner Höhe“
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und über Stellungnahmen aus der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
Die Änderung des Bebauungsplans „Auf der Wöllsteiner Höhe“ wurde durch die Erweiterung des Werkes der Fa. Sutter erforderlich. Um das förmliche Verfahren abschließen zu können, sind noch entsprechende Beschlüsse des Gemeinderates erforderlich.
Der Änderungsentwurf zu diesem Bebauungsplan lag in der Zeit vom 01.02.2008 bis 03.03.2008 gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung im amtlichen Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Wöllstein erfolgte am 24.01.2008. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB mit Schreiben vom 18.01.2008 von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 03.03.2008 gebeten. Eine Zusammenfassung eingegangener Anregungen mit Beschlussvorschlag liegt den Ratsmitgliedern vor. Die Anregungen werden im vollen Wortlaut durch Ortsbürgermeister Janz und 1. Beigeordneten Krämer verlesen. Der Gemeinderat nimmt von den Anregungen Kenntnis. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig ohne Enthaltung angenommen.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme des geänderten Planentwurfs
Die unter a) beschlossenen Änderungen werden im Planentwurf aufgenommen und eingearbeitet. Der Gemeinderat hat die geänderten Planentwürfe zu beraten und Beschluss über die Annahme zu fassen. Der Annahmebeschluss ergeht einstimmig ohne Enthaltung.
c) Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Nach Einarbeitung der unter a) beschlossenen Änderungen und der zwischenzeitlich angepassten Planungen der Fa. Sutter hat der Gemeinderat gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange zu fassen. Der Gemeinderat beschließt die förmliche Beteiligung wie zuvor genannt einstimmig ohne Enthaltung.
TOP 5 Verwaltungs- und Gebietsreform
-Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach -Beratung und Beschlussfassung-
Dem Gemeinderat liegt folgende Beschlussvorlage mit Sachdarstellung vor:
Der Verbandsgemeinderat hat im Rahmen seiner Sitzung am 28.09.2010 einstimmig seine Absicht erklärt, sich mit der benachbarten Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zusammenzuschließen. Aufgrund der Struktur sowie der räumlichen, sozialen, wirtschaftlichen und historischen Verbindungen ist die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach der ideale Fusionspartner.
Auch die Verbandsgemeinde Wöllstein hat in den vergangenen Jahren leicht rückläufige Einwohnerzahlen zu verzeichnen. Die von der Landesregierung geforderte Mindestgröße einer Verbandsgemeinde von 12000 Einwohnern wird derzeit mit 11650 Einwohnern unterschritten. Der Erhalt einer leistungsfähigen Verwaltungseinheit ist zwingend notwendig, um den künftigen zukunftsorientierten Aufgaben und Dienstleistungsanforderungen gerecht werden zu können. Die Verbandsgemeinde Wöllstein ist personell, wirtschaftlich, finanziell und insbesondere von der zahlreich hier vorgehaltenen Infrastruktur her geeignet, um Standort einer größeren Verbandsgemeinde sein zu können. Das Einzugsgebiet von Wöllstein reicht weit über die Grenzen hinaus, insbesondere in die benachbarte Verbandsgemeinde Bad Kreuznach hinein. Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, mit der benachbarten Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit ca. 9200 Einwohnern zu fusionieren. Die neue Verbandsgemeinde hätte damit ca. 21000 Einwohner, die in 17 Ortsgemeinden leben. Die übrigen benachbarten Verbandsgemeinden sind aufgrund ihrer Größe und Struktur weniger geeignet, um mit der Verbandsgemeinde Wöllstein eine Einheit zu bilden. Die Verwaltung schlägt vor, die Freiwilligkeitsphase zu nutzen, um so auch in den Genuss der durch das Land ausgelobten Prämie zu kommen. Nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage sind dies bei einem Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach rund 1 Mio. Euro. Der auf Verbandsgemeinde-Ebene eingerichtete Arbeitskreis, in dem auch die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister Mitglied sind, wird noch detailliert die Vorteile und Argumente, die für eine solche größere Verbandsgemeinde sprechen, herausarbeiten und darstellen. Aufgrund der bisher landesweit durchgeführten Studien und Erfahrungen war die Bildung einer größeren Verwaltungseinheit stets mit positiven finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform ist im Falle der freiwilligen Bildung einer neuen Verbandsgemeinde auch die Zustimmung der jeweiligen Ortsgemeinderäte erforderlich. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt als erteilt, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen Ortsgemeinden jeweils mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Verbandsgemeinde wohnt. Die erforderlichen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Frage bzw. die Antwort, zu welchem Landkreis die zukünftige neue Verbandsgemeinde gehört, ist offen. Die Entscheidung obliegt dem Landtag des Landes Rheinland-Pfalz. Nachdem die Beschlüsse in den acht Ortsgemeinderäten der Verbandsgemeinde Wöllstein gefasst sind, werden die Bürgerinnen und Bürger in entsprechenden Versammlungen informiert. Ein Bürgerentscheid ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Gau-Bickelheim sieht die Notwendigkeit, dass sich die Verbandsgemeinde Wöllstein im Rahmen der durch das Land angestrebten Gebietsreform beteiligt und sich mit einer anderen Verbandsgemeinde zusammenschließt. Die Freiwilligkeitsphase soll genutzt werden, um so in den Genuss der durch das Land ausgelobten Prämie zu kommen. Aufgrund der Struktur sowie der räumlichen, sozialen, wirtschaftlichen und historischen Verbindungen wird die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach als der ideale Partner angesehen. Der Ortsgemeinderat unterstützt die Bemühungen der Verbandsgemeinde Wöllstein zur Fusion mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und erteilt hiermit seine Zustimmung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform.
Diese Beschlussvorlage wurde den Ortsgemeinden im Oktober 2010 zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat Gau-Bickelheim hat sich in den letzten Sitzungen bereits mit der Thematik beschäftigt. Es wurde seitens der Ratsmitglieder weiterer Klärungsbedarf gesehen. Daher sollten vor einer Entscheidung die Planungen durch Bürgermeister Rocker im Gemeinderat vorgestellt sowie eine Bürgerversammlung durchgeführt werden. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Seitens der Verbandsgemeinde wird nun eine Entscheidung des Gemeinderates erwartet. Auch nach Vorstellung der Planungen bezüglich einer Fusion von VG Wöllstein und VG Bad Kreuznach durch Bürgermeister Rocker und nach Durchführung einer Bürgerversammlung werden im Gemeinderat unterschiedliche Auffassungen vertreten. Während die Wählergruppe Gau-Bickelheim und auch teilweise die Wählergruppe Erbenich den vorgelegten Beschlussvorschlag befürworten, wird dieser seitens der CDU in der Form nicht mitgetragen. Begründet wird die Ablehnung damit, dass im letzten halben Jahr seitens des Fusionspartners VG Bad Kreuznach keine eindeutigen Bestrebungen zugunsten einer Fusion mit der VG Wöllstein mit Sitz der Verwaltung in Wöllstein und Zugehörigkeit zum Landkreis Alzey-Worms und somit zur Region Rheinhessen festzustellen sind. Dies ist aus Sicht der CDU jedoch zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu einer Fusion der Verbandsgemeinden Wöllstein und Bad Kreuznach. Auch bringe die Fusion für Gau-Bickelheim keine Vorteile.
Der Beschlussvorschlag wird bei 6 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen abgelehnt.
TOP 8 Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen des Vorsitzenden
- In Sachen Breitbandversorgung wurde seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier die Förderung einer kabelgebundenen Lösung zwischenzeitlich abgelehnt. Als Begründung wird angeführt, dass die Versorgung mit schnellem Internet durch Funk (LTE) gewährleistet sei. Von der Fa. Vodafone war zu erfahren, dass diese derzeit die LTE-Technologie ausbaut. Bis Ende diesen Jahres soll die LTE-Technologie flächendeckend in Deutschland verfügbar sein. Für die Übertragung der Daten werden die durch die Digitalisierung des Rundfunks freigewordenen Frequenzen genutzt. Im Rahmen der Maßnahme wurde laut Vodafone der Sender am Golfplatz auf dem Wißberg bereits umgerüstet, so dass mit einem speziellen Router über Vodafone in Gau-Bickelheim bereits jetzt ein schneller Internetzugang möglich wäre. Der Gemeinde wurde zu Testzwecken ein solcher Router zur Verfügung gestellt. Eine Verbesserung und somit einer schnellerer Zugang zum Internet ist deutlich spürbar. Unhabhängig von der Funklösung ist auch eine Versorgung über die Leitungen für Kabelfernsehen möglich. Jedoch sind nur Teile von Gau-Bickelheim an dieses Netz angeschlossen und ein weiterer Netzausbau äußerst unwahrscheinlich.
Die Gemeinde strebt weiterhin die optimale Versorgung über ein Glasfasernetz an.
- Die Ortsgemeinde hat den Rechtsstreit wegen der Sanierung der ehemaligen gemeindlichen Mülldeponie gegen die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd gewonnen, dies aber nur aus formellen Gründen. Am 16.05.2011 fand nun auf Einladung der SGD Süd eine erneute Besprechung in dieser Angelegenheit zwischen SGD Süd und Kreisverwaltung einerseits und Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde anderseits statt. Kernpunkt ist und bleibt der Hang zum Wiesbach hin. Durch den Einbau von Wasserbausteinen zur Hangstabilisierung könnten großflächige Abtragungen entfallen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 80.000 €. Die Kostentragung würde im Zweifelsfall zu Lasten der Ortsgemeinde gehen. Im Falle einer Einigung mit den Grundstückseigentümern vor Ort bestünde im Rahmen der „Aktion Blau“ die Möglichkeit einer Verlegung des Bachlaufes, so dass sich die notwendigen Kosten deutlich reduzieren ließen.
- Die konstituierende Sitzung des Zweckverbandes „Landraum Wissberg“ fand am 17.05.2011 statt. Zum Verbandsvorsteher wurde der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wörrstadt, Herr Markus Conrad, gewählt. Durch die Konstituierung des Zweckverbandes können nun die Zuschüsse für die geplanten Projekte (siehe hierzu Gemeinderatssitzung vom 13.12.2010, TOP 2) beantragt werden.
- Das Schutznetz am Dach der Scheune des Bürgerhauses wurde zwischenzeitlich angebracht. Ferner wurde der Taubenschutz am Rathaus vervollständigt. Der Vorsitzende spricht hierfür den „Grauen“ sowie der Fa. Brunk seinen Dank aus.
- Die zu ergänzenden Straßennamenschilder sind zwischenzeitlich geliefert. Die Montage der Schilder wird durch Mitarbeiter des Verbandsgemeindebauhofes erfolgen. Aufgrund einer Vielzahl von Arbeiten und begrenzter Personalkapazitäten des Bauhofes ist mit einer kurzfristigen Durchführung der Arbeiten nicht zu rechnen.
- Das Tor am Hof des Bürgerhauses wurde zwischenzeitlich repariert und ist wieder nutzbar.
- Auf dem Friedhof sind nun die Arbeiten an der Kapelle und der Wasserleitung abgeschlossen. Der Dank des Vorsitzenden gilt hierbei den Herren Gottfried Fassbinder, Heinrich Weis und Wolfgang Mack. Die Lieferung und Aufstellung der Wassertröge soll in ca. 3 Wochen erfolgen.
- Durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurde die Überprüfung sämtlicher Spielplätze in Auftrag gegeben. Aufgrund der Überprüfungsergebnisse wurden 10 von 20 Spielplätzen vorübergehend geschlossen. Auf den anderen Spielplätzen wurden einzelne Spielgeräte gesperrt oder abgebaut. In Gau-Bickelheim wurde der Spielplatz in der Ludwig-Jahn-Straße gesperrt. Dieser soll jedoch mit geringem Aufwand wieder in Stand gesetzt werden. Auf dem Spielplatz in der Bürgermeister-Lenz-Straße wurden einzelne Spielgeräte gesperrt. Hier ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, um wieder alle Spielmöglichkeiten anzubieten.
- Die endgültige Verbandsgemeindeumlage für das abgelaufene Haushaltsjahr wurde mit 725.069 € festgestellt. Diese Summe wird gleichzeitig als Vorauszahlung für 2011 festgesetzt.
- Gau-Bickelheim soll in der Radiosendung „Morgenläuten“ des Senders SWR 4 Rheinland-Pfalz vorgestellt werden. Die Ausstrahlung ist in der 23. Kalenderwoche vorgesehen.
- Die Verbandsgemeinde Wörrstadt bekräftigte nun nochmals ihr großes Interesse am Bau eines Radweges zwischen Wallertheim und Gau-Bickelheim. Der Bau wird für das Jahr 2013 angestrebt, so dass die erforderlichen Vorgespräche und Planungen noch in diesem Jahr beginnen müssten.
- Mit den Baumpflegearbeiten an den Eichen am Römer wurde inzwischen begonnen.
m) Die Arbeiten an der Wiesbachbrücke Pestalozzistraße/Sprendlinger Straße haben zwischenzeitlich begonnen. Seitdem ist die Brücke für den Verkehr gesperrt, wird aber dennoch von vielen Fußgängern passiert, da sich die Arbeiten zunächst auf die Verlegung von Versorgungsleitungen seitlich der Brücke beschränken. Der Behelfssteg für Fußgänger ist vorbereitet und soll schnellstmöglich geliefert und aufgestellt werden, so dass insbesondere Kinder den Bereich gefahrlos passieren können.
- Die Straßenreparaturarbeiten im Mühlweg sind abgeschlossen, aktuell erfolgen diese in der Straße Am Heimersrech. Die weiteren Arbeiten sollen spätestens Anfang Juli abgeschlossen werden.
- Nach Errichtung der Einzäunung des Dorfkreuzes erfolgte nun die Bepflanzung. Der Vorsitzende spricht hierfür den Landfrauen und den „Grauen“ seinen Dank aus.
Anfragen der Ratsmitglieder
- Auf Nachfrage von Herrn Brunk teilt der Vorsitzende mit, dass die Arbeiten zum Ersatz der Aufpflasterungen in der Pestalozzistraße frühestens nach Fertigstellung der Wiesbachbrücke angedacht sind.
- Auf Nachfrage von Frau Engert teilt der Vorsitzende mit, dass eine Außensanierung von Rat- und Bürgerhaus für das nächste bzw. übernächste Jahr vorgesehen ist.
Nachdem sich keine weiteren Anfragen mehr ergeben, schließt der Vorsitzende um 21.00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
Unterschriften:
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(Friedrich Janz, Vorsitzender) (Torsten Steeg, Schriftführer)

























