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Heizungsbeihilfe jetzt beantragen
Heizungsbeihilfe jetzt beantragen
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. Soziales, weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung einer Heizungsbeihilfe gestellt werden können. Die Beihilfesätze wurden inzwischen unter Berücksichtigung der maßgeblichen Bedarfsmengen neu festgesetzt. Damit sich evtl. wieder ansteigende Energiepreise nicht nachteilig auf die Hilfeempfänger auswirken, wird eine kurzfristige Bearbeitung zugesichert. Die Anträge sollten daher umgehend gestellt werden. Anspruch auf Beihilfe haben grundsätzlich alle Haushalte, deren Einkommen unter der im Einzelfall festzusetzenden Bedarfsgrenze liegt. Überschreitet das Einkommen die Bedarfsgrenze, können gekürzte Beihilfen gewährt werden. Grundsätzlich können jedoch nur solche Personen Heizungsbeihilfe erhalten, die ihre Brennstoffe wie Kohle, Briketts oder Heizöl oder Flüssiggas zu Beginn der bevorstehenden Heizperiode selbst beschaffen und bevorraten müssen und für die Heizung keine laufenden Zahlungsverpflichtungen (Abschlagszahlungen) haben. Weiterhin kann derjenige unterstützt werden, der am Ende einer Heizperiode noch eine Nachzahlung zu leisten hat.
Personen, die grundsätzlich nach dem Sozialgesetzbuch XII anspruchsberechtigt sind (die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet, das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben oder erwerbsunfähig sind), stellen den erforderlichen Antrag bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey.
Personen, die grundsätzlich nach dem Sozialgesetzbuch II anspruchsberechtigt sind (die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erwerbsfähig sind), stellen den erforderlichen Antrag bei dem Job-Center für Arbeitsmarktintegration, Galgenwiesenweg 27, 55232 Alzey bzw. bei der Außenstelle des Jobcenters, Liebenauer Straße 15, 67549 Worms.

























